Allgemeine Online Geschäftsbedingungen Farben Moscher
Fassung von Mai 2016
Allgemeines und Geltungsbereich
Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der Morscher Farben- und Werkzeug-Handels-Gesellschaft m.b.H. (nachfolgend Farben Morscher) und dem Kunden geregelt: Lieferungen, Leistungen und Angebote von Farben Morscher erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. AGB der Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Farben Morscher ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht, insbes. Vertragserfüllungshandlungen von Farben Morscher gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden AGB. Andere, abweichende AGB finden nur dann Anwendung, wenn Farben Morscher dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Angebot und Vertragsschluss
Die Präsentation der Waren im Webshop von Farben Morscher ist freibleibend und unverbindlich, insbesondere im Hinblick auf Maße, Gewichte, technische Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen auf den Internetseiten von Farben Morscher oder in Katalogen. Diese dienen lediglich der Beschreibung oder näherungsweisen Darstellung. Die Präsentation der Waren im Webshop versteht sich als Aufforderung an den Kunden, mittels einer Bestellung, ein Angebot gegenüber Farben Morscher abzugeben.
Mit Abgabe der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Nach Eingang des Angebots bei Farben Morscher erhält der Kunde eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots durch Farben Morscher dar. Der Kunde ist 6 Werktage an sein Angebot gebunden. Die Bestellung des Kunden wird durch Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung ausdrücklich oder konkludent durch Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen. Weitere Details zum Bestellvorgang entnehmen Sie bitte der Information "Bestellablauf" unter dem Menüpunkt Unternehmen auf der Farben Morscher Shop Website. Der Vertragstext wird nicht gespeichert.
Rücktrittsrecht des Privatkunden gem. 11 FAGG
Privatkunden (Verbraucher iSd KSchG) haben das Recht, binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, den mittels Webshop mit Farben Morscher geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Rücktrittsfrist von 14 Tagen beginnt bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem Tag, an dem der Privatkunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert worden sind, ab dem Tag, an dem der Privatkunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Privatkunde die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.
Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich mittels des Farben Morscher-Widerrufsformular, welches postalisch und eingeschrieben an Farben Morscher zu senden ist:
Morscher Farben- & Werkzeug- Handels-Gesellschaft m.b.H.
Treiet 43
6837 Weiler
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (wie zB Farbenmischungen), die eindeutig auf die persönlichen Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (wie zB angebrochene Chemikalien und Farben, andere angebrochene Flüssigkeiten etc. ) oder die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. (18 Abs 1 FAGG)
Der Privatkunde hat die Ware auf seine Kosten zurückzusenden und Farben Morscher ein angemessenes Entgelt für eine evtl. Benützung zu zahlen.
Der Privatkunde kommt für etwaigen Wertverlust auf, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen und sorgsamen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.
Farben Morscher hat Zug um Zug gegen Rückstellung der Ware die vom Privatkunden geleisteten Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Privatkunde eine andere Art der Lieferung als die von Farben Morscher angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) zu erstatten.
Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich Verpackung, Versandkosten, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie weiterer Gebühren und öffentlicher Abgaben.
Liegt der Liefertermin mehr als einen Monat nach dem Vertragsschluss, ist Farben Morscher berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Nachnahme, Kreditkarte (Master Card, American Express und Visa), Sofortüberweisung, Rechnung bei Bestandskunden, Vorauskasse, paybox oder PayPal. Weitere Details zu den einzelnen Zahlungsarten entnehmen Sie bitte der Information Online Zahlungsarten Farben Morscher auf der Shop Startseite im footer.
Der Rechnungsbetrag bei der Zahlungsart Kauf auf Rechnung, muss binnen 21 Tagen ab Ausstellungsdatum abzugsfrei auf dem Konto von Farben Morscher eingelangt sein. Die Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden sowie die gewählte Überweisung vom Bankkonto des Kunden erfolgen mit Abschluss der Bestellung. Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz von Farben Morscher in Weiler.
Bei Zahlungsverzug ist Farben Morscher berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern: Verzugszinsen für Privatkunden (Verbraucher iS des KSchG) betragen 4% p.a., für Unternehmer 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, Kostenersatz für zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, wie insbesondere Mahn- und Inkassospesen, zu leisten. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Mindestbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß 458 UGB. Daneben berechtigt die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen Farben Morscher ihre Lieferverpflichtung aus allen Verträgen mit dem säumigen Kunden bis zur Begleichung der rückständigen Zahlung aufzuschieben. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen und erscheint dadurch die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet, so ist Farben Morscher berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
Lieferbedingungen und Lieferfristen
Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Farben Morscher. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, erfolgt der Versand der Ware innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang.
Farben Morscher ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 2 Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem Farben Morscher versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch Farben Morscher so betragen die Lagerkosten für die Euro-Palette je Palettenplatz 5 EURO pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
Lieferung
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein von Farben Morscher ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Farben Morscher ist zu Teillieferungen berechtigt. Geringfügige oder sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten als vom Kunden vorweg genehmigt. Unwesentliche Abweichungen der Ware und solche, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen.
Farben Morscher haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch Höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die Farben Morscher nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse Farben Morscher die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und besteht die Behinderung für einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen, ist Farben Morscher zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne für etwaige Schäden zu haften.
Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer, dh kürzer als 6 Wochen, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Soweit die Verzögerung der Lieferung oder Leistung aus Gründen, die von Farben Morscher nicht zu vertreten sind, voraussichtlich um mehr als 2 Wochen verzögert wird, kann der Kunde durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Farben Morscher vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde ist verpflichtet, sich äußerlich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen und diese unverzüglich Farben Morscher schriftlich (Email erfüllt das Schriftformerfordernis) anzuzeigen, um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen zu ermöglichen. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich bei Farben Morscher angezeigt werden. Der Kunde ist zur sofortigen Warenkontrolle bei Übernahme verpflichtet.
Die Höhe der Versandkosten und weitere Lieferdetails entnehmen Sie bitte der Information Versandkosten und Lieferdetails auf der Homepage.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
Privatkunden (Verbraucher iSd KSchG) steht bei Erbringung einer mangelhaften Leistung bzw. Lieferung mangelhafter Ware durch Farben Morscher das Recht zu, Gewährleistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen geltend zu machen.
Die gelieferte Ware ist vom Gewerbekunden gem. 377 UGB unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn Farben Morscher die Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, nicht innerhalb von 4 Tagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten nicht unverzüglich nach der Entdeckung versteckter Mängel, in Schriftform (Email erfüllt das Schriftformerfordernis), unter möglichst konkreter und genauer Schilderung des Mangels, zugegangen ist.
Auf Verlangen von Farben Morscher ist die beanstandete Ware frachtfrei an Farben Morscher zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Farben Morscher die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort, als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
Bei Mängeln ist Farben Morscher nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Mängelrüge bzw. Reklamation zu Unrecht erfolgt, ist Farben Morscher berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen. Die Gewährleistungsansprüche des Gewerbekunden sind in diesem Absatz abschließend geregelt.
Jedweder Gewährleistungsanspruch in Bezug auf die gelieferte Ware entfällt im Falle, i) dass Gebrauchs- oder Betriebsanleitungen nicht eingehalten wurden, ii) von Umständen Höherer Gewalt, iii) von unsachgemäßen Änderungen oder eigenmächtigen Eingriffen durch den Kunden, sowie iv) fehlerhafter oder unvollständiger Auskünfte des Kunden über den Verwendungszweck. In jedem Fall hat der Kunde die durch Änderungen an der Ware entstandenen Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
Haftung
Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt nicht für Personenschäden. Farben Morscher haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Verlust von Aufträgen, Produktionsausfall, Verdienstentgang, Datenverlust und sonstige indirekte oder Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sind bis zur Grenze der gesetzlichen Zulässigkeit auszulegen und wirksam. Alle Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schäden und Schädiger, jedenfalls nach 3 Jahren ab Erbringung der Leistung oder Lieferung. Diese Haftungsbestimmungen gelten auch zugunsten aller Erfüllungsgehilfen und verbundenen Unternehmen von Farben Morscher.
In jedem Fall ist der Kunde zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Dies beinhaltet die rechtzeitige Anzeige von Schäden im Rahmen der weiteren Schadensminimierung.
Eigentumsvorbehalt
Die an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Farben Morscher. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist Farben Morscher berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zur verrechnen. Ist der Kunde Verbraucher iSd KSchG, darf er bis zur vollständigen Bezahlung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, diese insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.
Der Gewerbekunde darf die Vorbehaltsware nur unter Bekanntgabe dieses Eigentumsvorbehalts und nur solange er selbst nicht in Zahlungsverzug gerät, weiterveräußern. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Gewerbekunde bereits hiermit die daraus entstandene Kaufpreisforderung an Farben Morscher ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche. Der Gewerbekunde wird weiters ermächtigt, Barzahlungen aus der Weiterveräußerung im Namen und auf Rechnung von Farben Morscher entgegenzunehmen, diese gesondert zu verwahren und umgehend an Farben Morscher zu überweisen. Farben Morscher bleibt jedoch weiterhin berechtigt, den Käufer seines Gewerbekunden unmittelbar von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen aus der Weiterveräußerung selbst einzuziehen. Der Gewerbekunde verpflichtet sich, seinen Käufer auf erste Aufforderung hin zu benennen und Farben Morscher die zur Einziehung der Kaufpreisforderung oder -zahlung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
Zur Weiterverarbeitung vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist der Gewerbekunde nur insoweit berechtigt, als er die ihm aus der Verarbeitung oder sonstigen Verwertung der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen gegen einen Dritten bereits hiermit an Farben Morscher abtritt. Der Gewerbekunde wird weiters ermächtigt, Barzahlungen, die sich aus der Weiterverarbeitung oder sonstigen Verwertung ergeben, im Namen und auf Rechnung von Farben Morscher entgegenzunehmen, diese gesondert zu verwahren und umgehend an Farben Morscher zu überweisen.
Der Gewerbekunde wird alle erfolgten Forderungsabtretungen entsprechend den geltenden Publizitätserfordernissen in seinen Büchern vermerken und sichtbar machen. Der Gewerbekunde ist verpflichtet, Farben Morscher über etwa bestehende Global- oder Teilzessionen, insbesondere an eine Bank oder ein Finanzierungsinstitut, zu unterrichten. Farben Morscher verpflichtet sich, dem in Deutschland ansässigen Gewerbekunden auf sein Verlangen die ihm zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung des Eigentums an den Vorbehaltswaren hat der Kunde Farben Morscher unverzüglich und unter Nennung aller ihm bekannten näheren Umstände zu benachrichtigen, und das Eigentum im Namen von Farben Morscher geltend zu machen oder diesem selbst, nach deren Wahl, die Geltendmachung nach Kräften zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Farben Morscher die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Farben Morscher.
Rücktritt
Farben Morscher ist in den folgenden Fällen ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne zum Ersatz etwaiger Schäden verpflichtet zu sein: i) wenn über das Vermögen des Gewerbekunden ein Insolvenzverfahren (bzw. ein vergleichbares Verfahren in dem jeweiligen Staat des Kunden) eröffnet wird und sein Unternehmen nicht fortgeführt wird bzw. sobald 6 Monate nach Insolvenzeröffnung verstrichen sind oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, oder ii) bei Vorliegen von Zahlungsverzug oder Annahmeverzug des Kunden, unter Einräumung einer angemessenen Frist, oder iii) bei Vorliegen von technischen Hindernissen, welche die Vertragserfüllung für Farben Morscher unzumutbar erschweren oder unmögliche machen, sowie iv) bei Eintritt von Ereignissen Höherer Gewalt.
Falls Farben Morscher ausdrücklich in die Aufhebung des verbindlichen Vertrages mit dem Kunden einwilligt, hat dieser 30% der Auftragssumme zu zahlen. Dasselbe gilt, wenn Farben Morscher sein Rücktrittsrecht bei Vorliegen von Zahlungsverzug in Anspruch nimmt. Ist die Lieferung bereits erfolgt, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Transportes sowie die Kosten der Nachbearbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.
Höhere Gewalt
Ereignisse Höherer Gewalt sind iS dieser AGB alle unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisse, wie insbes. Arbeitskämpfe, Revolten, Mobilmachungen, Aufhebung des Schengen Abkommens, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern oder Transportmitteln, Einschränkungen des Energieverbrauchs, Währungsmangel etc.
Schlussbestimmungen
Geltung
Diese AGB gelten auch dann, wenn einzelne Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sind oder werden. Die unwirksame, nichtige oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine solche gültige, wirksame und durchsetzbare zu ersetzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt. Bestimmungen, die gegen das geltende Verbraucherrecht verstoßen, gelten gegenüber Privatkunden (Verbrauchern iSd KSchG) nicht.
Rechtswahl Gerichtsstand
Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Farben Morscher unterliegen ausschließlich dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher iSd KSchG gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Erfüllungsort ist Weiler. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Farben Morscher und dem Kunden Feldkirch.
Datenschutz
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von Farben Morscher automationsunterstützt ermittelt, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden.
Der Kunde willigt ein, von Farben Morscher oder von Unternehmen, die hierzu von Farben Morscher beauftragt wurden, Nachrichten iSd 107 TKG (Telekommunikationsgesetz) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit unter shop@farbenmorscher.at widerrufen werden.
Weiterführende Angaben zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Homepage.
Zustellung von Erklärungen
Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund des geschlossenen Vertrages werden schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des Kunden erfolgen. Email erfüllt das Schriftformerfordernis. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, gilt sie jedenfalls als dem Kunden zugegangen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse sowie der Email-Adresse Farben Morscher bekanntzugeben, solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist bzw. solange die Geschäftsbeziehung andauert.